Kostenübernahme

Abrechnung

Ich behandle Privatpatienten, Beihilfeberechtigte, Selbstzahler, sowie gesetzlich Versicherte im Kostenerstattungsverfahren. Grundlage der Abrechnung meiner Leistungen ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Die Höhe des Honorars variiert je nach Schwierigkeit und Zeitaufwand und wird im Regelfall von mir mit dem 2,3-fachen Satz berechnet.

Psychotherapeutische Behandlungen für Beihilfeberechtige

Bitte fordern Sie vor der ersten Sitzung bei der Beihilfestelle den „Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit für Psychotherapie“ an.

Die ersten 5 Sitzungen werden immer von der Beihilfe erstattet. Sie dienen dem Kennenlernen und einer diagnostischen Einordnung.

Die restlichen Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden von den Beihilfestellen erst nach positiver Entscheidung eines von der Beihilfe beauftragten Gutachters für 60 Sitzungen anteilig übernommen.

Psychotherapeutische Behandlungen für privat Krankenversicherte

In der Regel übernimmt die private Versicherung die Kosten für Psychotherapie. Das Ausmaß der Kostenübernahme hängt allerdings vom jeweiligen Vertrag ab. Bitte erkundigen Sie sich daher vor der ersten Sitzung, ob Ihre Versicherung die Kosten für Psychotherapie übernimmt und was dafür notwendig ist. Werden die Kosten komplett übernommen? Wie viele Stunden stehen Ihnen zu?

Bei Beihilfeberechtigten ist außerdem zu klären, ob sich die private Krankenkasse dem Gutachten der Beihilfestelle anschließt.

Für die ersten 5 Sitzungen übernehmen die privaten Krankenkassen in der Regel die Kosten. Die Behandlungskosten jenseits dieser probatorischen Sitzungen werden von den privaten Krankenversicherungen in der Regel erst nach Genehmigung erstattet.

Einige Krankenversicherungen erstatten manchmal auch pauschal, ohne vorherige Genehmigung, 20 bis 30 Sitzungen pro Jahr.

Psychotherapeutische Behandlungen für Selbstzahler*innen

Natürlich können Sie sich auch dafür entscheiden die Kosten für die Therapie selbst zu tragen. Formalitäten bleiben in diesem Fall, bis auf unseren Banhandlungsvertrag, außen vor. Grundlage der Abrechung ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Psychotherapeutische Behandlungen für gesetzlich Krankenversicherte

Bei gesetzlich versicherten Patienten ist eine direkte Abrechnung über die Kassenärztliche Vereinigung nicht möglich. Eine Alternative hierzu bietet das sogenannte Kostenerstattungsverfahren. Falls Sie keinen kassenärztlich zugelassenen Psychotherapeuten finden können, der Sie in zumutbarer Wartezeit und in angemessener Entfernung zu Ihrem Wohnort behandeln kann, ist Ihre Krankenkasse verpflichtet, Ihnen die Psychotherapie bei einem approbierten Psychotherapeuten zu erstatten — auch wenn dieser nicht in der kassenärztlichen Versorgung tätig ist. Dies ist allerdings nachzuweisen.

Coaching und Paarberatung

Der Preis für Coaching und Paarberatung berechnet sich individuell, je nach Art und Umfang der Leistung, und wird generell nicht von den Krankenkassen übernommen.

Weitere Informationen zur Behandlung

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